Unsere Forderungen
Repräsentation
Mietervertreter müssen im Aufsichtsrat der ABG oder in einem Beirat angemessen repräsentiert sein.
Respekt
Mieter sind Kunden und Partner – sie müssen auf Augenhöhe behandelt und in alle relevanten Prozesse einbezogen werden.
Korruptionsbekämpfung
Korruptionsfälle bei der ABG müssen endlich ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen – keine Ausreden, keine Vertuschung.
Servicequalität
Ein unabhängiges Prüfinstitut soll die Servicequalität der ABG jährlich bewerten – unter Einbeziehung von Mietervertretern.
Transparente Beschwerdeprozesse
Ein effektives und nachvollziehbares Beschwerdemanagement mit klaren Verantwortlichkeiten und schnellen Reaktionszeiten ist erforderlich..
Unabhängige Ombudsstelle
Ein externer Ombudsmann mit verbindlicher Regelungskompetenz gegenüber der ABG muss eingerichtet werden.
Echte Compliance statt Compliance-theater
Compliance darf kein Feigenblatt sein: Die ABG muss ein wirksames Compliance-Management mit vollständiger Transparenz und öffentlichen Berichten etablieren. Die uneingeschränkte Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt ist zwingend.
Strikte Kontrolle der ABG
Die Kontrolle der ABG durch die Stadt ist unzureichend. Die Eigentümerrechte der Stadt müssen konsequent durchgesetzt werden. Die ABG ist ein Teil des Staates, auch wenn sie privatrechtlich organisiert ist.
Mehr Transparenz
Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt gilt auch für die ABG. Die Verantwortlichen bei der Stadt müssen das endlich verstehen & umsetzen.
Schutz von Hinweisgebern
Mitarbeiter, Mieter und Dritte, die Korruption oder andere Missstände anzeigen, dürfen keinerlei Repressionen erfahren.
Mietervertretung im Aufsichtsrat
Während die 780 Mitarbeiter der ABG sieben Vertreter im Aufsichtsrat haben, bleiben die 55.000 Wohnungsmieter, die das Unternehmen mit ihren Mieten finanzieren, ohne Stimme. Das muss sich ändern! Als einen ersten Schritt wäre auch ein mit effektiven Rechten ausgestatteter Beirat eine gute Lösung.
INKLUSION JETZT!
Wir fordern eine durchsetzungsstarke Behindertenvertretung, barrierefreie und neurodiversitätssensible Serviceprozesse – statt leerer Versprechen. Es geht nicht nur um Rampen für Rollstuhlfahrer, sondern um echte Teilhabe für alle, einschließlich Autisten, ADHS-Betroffene und andere Neurodiverse. Art. 3 GG verbietet Diskriminierung – die ABG muss endlich liefern.
Good Governance & Rechenschaftspflicht
Das Management der ABG muss der Stadt als Eigentümerin und den Bürgern kontinuierlich und transparent Rechenschaft ablegen, die Geschäftsführung muss der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen und damit den Bürgern der Stadt Rede und Antwort stehen.
Grundrechte achten
Als öffentliches Unternehmen ist die ABG grundrechtsverpflichtet. Alle Prozesse und Verträge müssen an den Grundrechten gemessen und entsprechend angepasst werden.