Pressemitteilung 21. Mai 2025

Download Pressemitteilung als PDF

Neues Rechtsgutachten belegt umfassende Grundrechts­bindung der ABG Frankfurt Holding GmbH –

weitreichende Pflichten für Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Stadt Frankfurt

 

Frankfurt am Main, 09. Mai 2025 –

Ein von „ABG-besser-machen!“ beauftragtes und heute veröffentlichtes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH – trotz ihrer privatrechtlichen Rechtsform – in vollem Umfang an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist. Die 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Frankfurt bewirtschaftet mehr als 50 000 Wohnungen und erfüllt damit eine originäre Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge.

Ausgehend von den Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Flughafen Frankfurt („Fraport“, BVerfGE 128, 226 ff.) und zur kommunalen Wohnungsbaugesellschaft WOBAK Konstanz (2 BvR 2456/18) legt das Gutachten dar, dass die ABG alle Grundrechte der Mieterinnen und Mieter – insbesondere Gleichbehandlung, Meinungs- und Informationsfreiheit, Eigentumsschutz sowie das Diskriminierungsverbot wegen Behinderung – aktiv wahren muss.

Das Gutachten formuliert konkrete Handlungspflichten:

  • Mietverträge: transparente, sozial ausgewogene Klauseln; keine willkürlichen Hausordnungen oder Zugangsbeschränkungen.

  • Gemeinschaftsflächen: Schutz des Mitbesitzes; Eingriffe nur bei strenger Verhältnismäßigkeit.

  • Menschen mit Behinderungen: Verpflichtung zu barrierefreien Umbauten und angemessenen Vorkehrungen.

  • Mieterbeirat: Einrichtung eines demokratisch gewählten Gremiums mit Anhörungs- und Initiativrechten.

  • Compliance: Grundrechts-Impact-Analysen für alle Entscheidungen und ein Informationszugang nach §§ 80 ff. HDSIG.

  • Verantwortung: Aufsichtsratr und Baustadtrat haften, wenn sie ihre Grundrechts-Aufsichtspflichten verletzen.

„Die Stadt Frankfurt kann sich nicht hinter der privatrechtlichen Hülle der ABG verstecken. Wer öffentliches Wohnen organisiert, unterliegt denselben verfassungs­rechtlichen Maßstäben wie Behörden“, erklärt Markus Flacke von „ABG-besser-machen!“

Die Initiative „ABG besser machen!“ fordert vor diesem Hintergrund die sofortige Einsetzung eines unabhängigen Mieterbeirats, eine Überarbeitung sämtlicher Vertragsmuster und eine Grundrechtsschulung für alle Führungskräfte und Entscheider bei der ABG.

Die Inititiative geht auf die Verantwortlichen bei der Stadt zu um Gespräche zu führen, wie diese Rechtslage jetzt schnell und entschlossen umgesetzt werden wird.

Das vollständige Gutachten steht ab sofort auf www.abg-besser-machen.de zum Download bereit:
Download Gutachten ABG

 

Kontakt für Rückfragen:
Carsten Prüser
E-Mail: sprecher@abg-besser-machen.de
WhatsApp: https://wa.me/491715464013
Mobil: +49-171-546-4013
Website: https://www.abg-besser-machen.de

“ABG besser machen!” ist eine Initiative von Frankfurter Bürgern und Mietern der ABG Frankfurt Holding.

Wir kämpfen für bessere Services und Wohnqualität für die Mieter der ABG. Und für mehr Transparenz, mehr Demokratie, volle Compliance, Accountability, und gegen Korruption bei der ABG Frankfurt.

Die Mieter der ABG Frankfurt finanzieren mit ihren Mieten das rasant wachsende Immobilienvermögen der Stadt Frankfurt, die Eigentümerin der ABG ist. Die Mieter haben einen Anspruch auf Respekt, hohe Wohnqualität, gute Services und faire Repräsentation.

Die Bürger der Stadt wollen Transparenz, Demokratie und Compliance.

Wir verstehen unser Engagement als Teil der Zivilgesellschaft und treten mit unserem Engagement dem Extremismus von rechts und links entgegen, der auch aus dem Frust über Defizite von Politik und Verwaltung seinen Zulauf findet.

https://www.abg-besser-machen.de.

Zurück
Zurück

Pressemitteilung 31. Mai 2025

Weiter
Weiter

Pressemitteilung 09. Mai 2025